Strom erzeugen im Heizungskeller
Die "Hessische Energiespar-Aktion" informiert In Japan sind sie schon seit 2003 am...

In wenigen Wochen tritt das novellierte EEG 2012 in Kraft und gilt für alle neuen Biogasanlagen, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb gehen. Es setzt bei der Einspeisevergütung von Strom aus Biogasanlagen einen neuen besonderen Schwerpunkt bei der Güllevergärung.
So wurde eine neue Vergütungsklasse mit 25 ct je eingespeiste Kilowattstunde elektrisch (kWhel) für sogenannte Güllekleinanlagen mit bis zu 75 KW elektrischer Leistung geschaffen. Die Stromerzeugung muss am Standort der Biogasanlage stattfinden und diese Anlagen müssen mindestens 80 Masse-% Gülle- und Festmist (mit Ausnahme von Geflügelkot) in Ihren Anlagen einsetzen. Die restlichen 20% dürfen nachwachsende Rohstoffe sein. Zielgröße dieser neuen Vergütungsklasse sind größere viehhaltende Betriebe oder auch Zusammenschlüsse mehrerer derartiger Betriebe. Solche Anlagen benötigen aber bereits enorme Güllemengen, soll die Energie zu 100% nur aus diesem Abfallprodukt der Tierhaltung erzeugt werden. Für eine 75 KW Anlage werden mit ausschließlichem Güllebetrieb ca. 12.000 m³ Gülle (ca. 600 Rinder GV) oder sogar ca. 17.000 m³ Schweinegülle (ca. 1.200 Schweine-GV) benötigt, da diese einen niedrigeren organischen Restgehalt hat. Schnell wird klar, dass solche Viehkonzentrationen in den westdeutschen Bundesländern und zumal in Hessen nur sehr selten anzutreffen sind.
Hinsichtlich der Anlagentechnik werden einerseits Kompaktanlagen und andererseits sog. „Down-Sizing“- Konzepte diskutiert, also preisgünstige vereinfachte Anlagenkonzepte mit nur einem Fermenter ohne Nachgärer, dafür mit gasdicht abgedecktem Gärrestlager unter Mitnutzung bereits vorhandener Güllebehälter und Fahrsilokapazitäten. Es ist darauf zu achten, dass zukünftig bei allen Anlagen –außer 100%igen Gülleanlagen – eine 150 tägige Verweildauer im gasdichten Raum (Fermenter+(Nachgärer)+überdachtes Endlager) gefordert wird, was die Baukosten erheblich erhöhen kann.
Was sind die neuen Rahmenbedingungen des EEG 2012 und die richtigen Konzepte für unter-schiedliche Betriebsgrößen? Wann kann mit Biogas noch Geld verdient werden?
Das beleuchten auf der nächsten ALB-Fachtagung, die gemeinsam mit der naturkraft-region durchgeführt wird, in der Baulehrschau am Eichhof unter-schiedliche Experten. Zunächst analysiert Björn Staub, Biogas-Fachberater im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, die Rahmenbedingungen des neuen EEG 2012. Dr. Gerd Reinhold, Biogasfachmann von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, stellt gelungene Biogas-Praxiskonzepte mit hohen Gülleanteilen aus seinem Beratungsgebiet vor. Anschließend widmet sich Dr. Manfred Dederer, Beraterkollege aus Baden-Württemberg, der speziellen Technik und Wirtschaftlichkeit von Kleinbiogasanlagen.
Nach der Mittagspause werden dann die in der Baulehrschau vertretenen Biogasfirmen ihre Anlagenkonzepte unter dem neuen EEG präsentieren. Zudem wird eine erste solche spezielle Kleinbiogasanlage zu Testzwecken am LWZ Eichhof aufgebaut und an diesem Tag zu besichtigen sein.
Die Tagung beginnt am 13.12.2011 um 9.30 Uhr in der Baulehrschau am Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld. Der Eintritt kostet 25 € pro Person (vergünstigt 15 € für Mitglieder der naturkraft-agentur e.V. und der ALB-Hessen) incl. eines Mittagessens und der Tagungsgetränke. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die "Hessische Energiespar-Aktion" informiert In Japan sind sie schon seit 2003 am...
naturkraft-agentur hofft auf weitere drei Jahre Förderung Auf zahlreiche Erfolge der auslaufenden...
Wie Energie am Arbeitsplatz eingespart werden kann war das Thema einer Schulung, die die...